Geldspielgesetz: Rechtskommission schiesst IP-Blocking ab

(Zürich)(PPS) Die Rechtkommission hat sich heute gegen das IP-Blocking und damit für eine unkontrollierte Öffnung des Online-Geldspielmarkts entschieden. Für den Spielerschutz ist diese Entscheidung verheerend. 

Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) hat sich an seiner heutigen Sitzung mit 13:12 Stimmen gegen das so genannte IP-Blocking entschieden. Das IP-Blocking verhindert den Zugriff auf Websites ausländischer Anbieter von Online-Geldspielen von der Schweiz aus. Die Absicht des Gesetzgebers, die dahintersteckt: der Schutz der Spieler.

Zwar sollen ausländische Anbieter auch nach dem Willen der Kommission nicht zum Schweizer Geldspielmarkt zugelassen werden. Da aber die ausländischen Anbieter strafrechtlich nicht verfolgt und auch die Spieler nicht belangt werden können, wenn sie bei ausländischen Anbietern spielen, kommt dieser Beschluss einer unkontrollierten Marktöffnung des Online-Geldspielmarktes gleich. Die Konsequenz wird ein Schwarzmarkt sein, der nicht erwünscht und nicht toleriert ist, gegen den aber mit rechtlichen Mitteln nicht vorgegangen werden kann. 

Im illegalen Markt sind die Angebote nicht regulier- und kontrollierbar, und die Spieler sind den Raffinessen der Anbieter von Online-Geldspielen schutzlos ausgeliefert. Der Fachverband Sucht fordert den Nationalrat deshalb dringend dazu auf umzudenken und den Online-Geldspielmarkt so zu regulieren, dass der Schutz der Spieler gewährleistet wird.

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