Schutz vor invasiven Arten stärken: Prävention und Umsetzung entscheidend
Zur Vernehmlassung «Änderung des Umweltschutzgesetzes»
(Basel)(PPS) Invasive Tier- und Pflanzenarten gehören zu den grössten Treibern des Artensterbens. Zudem sind sie ein Gesundheitsrisiko und verursachen Millionenschäden, unter anderem in der Forst- und Landwirtschaft. Die Revision des Umweltschutzgesetzes soll diese Bedrohung eindämmen. Ob die neuen Regeln ausreichen, hängt jedoch von der konkreten Umsetzung ab.
Ein Drittel der Tier- und Pflanzenarten in der Schweiz ist vom Aussterben bedroht – auch weil sich invasive Arten wie die Kanadische Goldrute oder amerikanische Krebsarten rasant verbreiten. Von Menschen eingeschleppt, gefährden sie die einheimische Artenvielfalt, die menschliche Gesundheit und verursachen jährlich Schäden in Millionenhöhe. Im Rahmen der Revision des Umweltschutzgesetzes soll der Bund deshalb verpflichtet werden, sie wirksamer zu bekämpfen. Ob das gelingt, hängt massgeblich von einer Liste ab, die erst noch erarbeitet werden muss.
Liste der Arten ist entscheidend
Kernstück der Revision ist eine noch nicht vorliegende Liste der invasiven gebietsfremden Organismen mit hohem Gefährdungspotenzial. Nur für die dort aufgeführten Arten können Bund und Kantone Massnahmen ergreifen. Pro Natura warnt davor, diese Liste zu eng zu fassen. Sie muss umfassend und wissenschaftlich fundiert sein, damit sie wirksam zum Schutz der Artenvielfalt beiträgt.
Neu soll der Bund auf eigenen Flächen wie Nationalstrassen, Militärplätzen und Flughäfen Bekämpfungsmassnahmen umsetzen. Gleichzeitig erhalten die Kantone die Kompetenz, weitergehende Gesetze und Bestimmungen zu erlassen. Pro Natura begrüsst diese Stärkung des föderalen Zusammenspiels und die klare Anerkennung der Dringlichkeit durch den Bund. Diese neue kantonale Ermächtigung darf jedoch nicht durch bundesrechtliche Einschränkungen ausgehebelt werden.
Prävention
Pro Natura setzt sich dafür ein, dass der Prävention und somit der Vermeidung einer Besiedlung durch neue invasive gebietsfremde Arten besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Die aktuelle Revision macht hier einen wichtigen Schritt. Neu soll der Bund auch Kontrollen durchführen können, um die unbeabsichtigte Einfuhr zu verhindern. Für eine wirksame Prävention ist das von grosser Bedeutung. Kritisch beurteilt Pro Natura jedoch die Einschätzung des Bundesrates, die Revision könne kostenneutral umgesetzt werden. Für erfolgreiche Massnahmen sind zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen nötig. Nur so lassen sich langfristig Schäden und Kosten für Gesellschaft und Wirtschaft reduzieren und das Artensterben bekämpfen.
Neobiota: Gefahr für Natur und Mensch
Gebietsfremde Arten sind Pflanzen und Tiere, die durch den Menschen in neue Lebensräume gelangen. Die meisten fügen sich unauffällig ein, wie etwa die Strahlenlose Kamille. Doch invasive Arten wie beispielsweise der Japan-Knöterich, die Vielblättrige Lupine oder der Asiatische Marienkäfer breiten sich rasant aus, da ihnen natürliche Feinde fehlen. Gemäss dem Weltbiodiversitätsrat gehören sogenannte invasive Neobiota daher zu den fünf wichtigsten Treibern des Artensterbens. Darüber hinaus können sie Krankheiten einschleppen, wie die Asiatische Tigermücke, die das Dengue-Fieber überträgt, und verursachen oft grossen ökonomischen Schaden. Der Japankäfer etwa kann ganze Weintraubenernten vernichten und diverse Wasserfiltersysteme in der Schweiz mussten wegen Quagga-Muschelbefall bereits umgerüstet werden. Bei besonders problematischen Arten ist daher bspw. das Inverkehrbringen gesetzlich verboten.
Bild:
Die Kanadische Goldrute (Solidago canadensis) zählt zu den invasiven Neophyten in der Schweiz. Sie breitet sich rasch aus, verdrängt einheimische Pflanzenarten und verändert Lebensräume nachhaltig. Frühzeitige Erkennung und gezielte Präventionsmassnahmen sind entscheidend, um ihre Ausbreitung zu verhindern.
Pro Natura
Postfach
4018 Basel
Telefon +41 61 317 91 91
Fax +41 61 317 92 66
mailbox @ pronatura.ch