SGK-S folgt dem Nationalrat– mit einer wichtigen Korrektur beim Thema gemeinschaftliches Wohnen

SGK-S folgt dem Nationalrat– mit einer wichtigen Korrektur beim Thema gemeinschaftliches Wohnen
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Procap Schweiz

Vereinbarkeit Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung

(Olten)(PPS) Am 28. und 29. Oktober 2019 hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) die Vorlage zur Angehörigenbetreuung erstmals beraten. Die SGK-S stimmte dabei den Beschlüssen des Nationalrats vom September zu. Zusätzlich korrigierte sie einen groben Fehler aus der EL-Reform, der gemeinschaftliches Wohnen kaum mehr bezahlbar gemacht hätte. Procap Schweiz begrüsst die Verbesserungen im Bereich Angehörigenbetreuung. Gleichzeitig bleiben weitere Massnahmen nötig, da längst nicht alle Angehörigen von dieser Vorlage profitieren.

Mit dem Bundesgesetz zur «Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung» sollen Personen entlastet werden, die zusätzlich zur Erwerbstätigkeit auch Angehörige betreuen. Nachdem der Nationalrat bei der Erstberatung der Vorlage am 23. September 2019 weitgehend den vorgeschlagenen Massnahmen des Bundesrats zugestimmt hatte, schloss sich die SGK-S an ihrer Sitzung vom 28. und 29. Oktober 2019 diesen Beschlüssen an. Die vorgesehenen Massnahmen umfassen einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub für Eltern, die ihr schwer krankes oder verunfalltes Kind pflegen, oder die Möglichkeit, bis zu zehn Tage pro Jahr (maximal drei Tage pro Ereignis) zur Pflege und Betreuung von Angehörigen frei zu nehmen. Begrüssenswert sind zudem die Anpassungen bei den AHV-Betreuungsgutschriften, welche die heutigen familiären Realitäten zwar nach wie vor unvollständig, aber dennoch verbessert berücksichtigen.

SGK-S unterstützt Verbesserung für Kinder mit Behinderungen im Spital

Die Vorlage will auch die Situation von Familien mit Kindern mit Behinderungen verbessern, indem endlich der Anspruch auf Hilflosenentschädigung (HE) und der Intensivpflegezuschlag (IPZ) bei Kindern im Spital angepasst werden. Procap Schweiz setzt sich seit Jahren stark dafür ein, dass bei Kindern diese Entschädigungen nicht mehr ab dem ersten Spitaltag gestrichen werden. Bisher werden Familien mit schwer erkrankten oder behinderten Kindern ausgerechnet während den besonders zehrenden Spitalaufenthalten noch zusätzlich finanziell belastet.«Es ist sehr erfreulich, dass die SGK-S die neue Regelung unterstützt, wonach bei Präsenz der Eltern im Spital HE und IPZ auch bei längeren Aufenthalten bezahlt werden», sagt Sara Schmid, Verantwortliche Sozialpolitik bei Procap Schweiz.

Wichtige Korrektur aus der EL-Reform

Procap Schweiz ist sehr erleichtert, dass die SGK-S im Rahmen dieser Vorlage auch einen gravierenden Fehler der im März 2019 verabschiedeten EL-Reform korrigiert. Die darin beschlossene neue Berechnungsformel bei den Mietzinsmaxima verbessert zwar die Situation von Familien und Einpersonenhaushalten, verschlechtert aber gleichzeitig die Situation für Menschen in gemeinschaftlichen Wohnformen dramatisch. Procap Schweiz hatte sich stark engagiert, dass gemeinschaftliches Wohnen für EL-Beziehende weiterhin möglich und bezahlbar bleibt. «Ohne die Lösung der SGK-S wären viele EL-Beziehende gezwungen, aus ihrem stabilen Wohnumfeld in teurere, aber besser finanzierte Einpersonenhaushalte umzuziehen. Das wäre sehr stossend», sagt Alex Fischer, Bereichsleiter Sozialpolitik bei Procap Schweiz. Procap Schweiz begrüsst daher die dringend nötige Lösung der SGK-S und hofft, dass auch der Nationalrat dieser Korrektur zustimmt.

Handlungsbedarf bleibt bestehen

Die Vorlage ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, allerdings bleiben viele Betroffenen von den Massnahmen ausgeschlossen. Beispielsweise ändert sich die schwierige Situation von erwerbstätigen Erwachsenen, die ihre schwer erkrankten Eltern oder Partner pflegen, durch die Vorlage kaum. Doch auch sie bräuchten die Möglichkeit, einen Betreuungsurlaub in Anspruch nehmen zu können. Die beschlossenen Massnahmen sind zudem in vielen Fällen ungenügend – so braucht ein krebskrankes Kind die enge Betreuung seiner Eltern in der Regel weit über 14 Wochen. Und nicht zuletzt leiden immer mehr pflegende und betreuende Angehörige unter der hohen Doppelbelastung zwischen Beruf und Pflege. Daraus resultieren oftmals negative gesundheitliche Folgen, die sich wiederum erschwerend auf die eigene Erwerbstätigkeit und Pflegefähigkeit auswirken.

Die Vorlage kommt voraussichtlich in der Wintersession in den Ständerat. Procap Schweiz setzt sich weiterhin gemeinsam mit der Interessengemeinschaft Angehörigenbetreuung (IGAB) für die Interessen der Betroffenen ein.

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