Zugang zum Gericht für alle ist überfällig!

(Bern)(PPS) Seit zehn Jahren hat das Parlament den Auftrag, die rechtlichen Grundlagen für den sogenannten kollektiven Rechtsschutz auszuarbeiten. Damit sollen Geschädigte gemeinsam klagen können. Denn der Gang vor Gericht ist für einzelne viel zu aufwändig und zu teuer, ein gemeinsames Vorgehen unmöglich. Das hat der Dieselgate-Skandal eindrücklich gezeigt. Am kommenden Donnerstag ist es an der zuständigen Kommission, endlich auf die Vorlage einzutreten und einen wichtigen Schritt Richtung Gruppenklage zu unternehmen.

Bei einem Gang vor Gericht sind Privatpersonen und das Kleingewerbe heute hohen Kosten wie Gerichtskostenvorschüsse, Anwaltskosten und Parteientschädigung und aufwändigen, langen Verfahren alleine ausgeliefert. Dabei steht das Risiko in keinem Verhältnis zum eigentlichen Schaden. Schadenersatz-Klagen lohnen sich selbst dann nicht, wenn sich die Forderung auf mehrere Tausend Franken beläuft.

Gegenwärtig fehlen bei Massenschäden die rechtlichen Voraussetzungen, damit die Betroffenen gemeinsam klagen können. Entsprechende Versuche der Konsumentenschutz-Organisationen - beispielsweise die Verfahren «Dieselgate» oder gegen das Inkassounternehmen «Obligo» - sind gescheitert.

Unfair gegenüber Konsumentinnen und Unternehmen

Ohne das wichtige Rechtsinstrument der Gruppenklage haben Konzerne nichts zu befürchten, wenn sie gegen das Gesetz verstossen und Konsumentinnen und Konsumenten schädigen. Das begünstigt den unlauteren Wettbewerb und benachteiligt auch diejenigen Unternehmen massiv, welche sich an die Spielregeln halten. Diese untragbare Situation muss mit der Einführung des kollektiven Rechtsschutzes entschärft werden.

Im Sommer 2014 befürwortete das Parlament einen Vorstoss der damaligen Konsumentenschutz-Präsidentin, Prisca Birrer-Heimo. Eine Gesetzesanpassung soll kollektiven Rechtsschutz auch in der Schweiz ermöglichen. Das ist in Europa nichts Neues, viele Länder kennen seit Jahren solche Verfahren. 

Doch das Parlament verweigert und vertrödelt die Umsetzung. Ein dem schweizerischen Gesetz angepasster Gesetzesentwurf für Gruppenklagen liegt zwar seit über zwei Jahren vor. Trotzdem hat die zuständige Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) die Vorlage bereits zweimal auf die lange Bank geschoben.

Hohe Hürden eingebaut

Das ist unverständlich, denn das Gesetzesprojekt ist ausgewogen. So werden beispielsweise durch ein gerichtliches Zulassungsverfahren hohe Hürden gesetzt, um grundlose Klagen zu verhindern. Die vielbeschworene Gefahr amerikanischer Zustände («class action») ist haltlos. In der Schweiz müsste die unterliegende Partei nicht nur die eigenen Anwaltskosten tragen, sie müsste ebenfalls die Verfahrenskosten und eine Parteientschädigung bezahlen. Auch gibt es keinen Strafschadenersatz. Verbände würde also nicht ins Blaue hinein klagen, sondern vorgängig eine aufwändige Kosten-Nutzen-Analyse vornehmen.

«Die europäischen Länder zeigen, dass das von den Konzernen angeprangerte Missbrauchspotential der Gruppenklage ein Märchen ist: Jedes Klageverfahren ist enorm aufwändig!», betont Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes. Die bisherige Verzögerungstaktik des Parlamentes sei unverantwortlich: «Jetzt muss es auch in der Schweiz endlich vorwärts gehen.»

Die RK-N hat es in der Hand: Die Konsumentenschutz-Organisationen erwarten, dass sie am 11. April 2024 auf die Vorlage eintritt und anschliessend die Beratung startet.  

Firmenportrait: 

Der Konsumentenschutz vertritt unabhängig, kompetent und engagiert die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten. Er ist in der Information und Beratung tätig, verhandelt mit Anbietern und Behörden und vertritt die Konsumenteninteressen auf politischer Ebene.

Die Stiftung mit Sitz in Bern kann auf eine breit abgestützte Finanzierung zählen und agiert parteipolitisch unabhängig. Präsidentin: Nationalrätin Nadine Masshardt, Geschäftsleiterin: Sara Stalder.

Stopp Preisexplosion!

Der Konsumentenschutz setzt sich für Erhaltung der Kaufkraft des Konsums ein und versorgt die Konsumierenden mit Tipps, wie sie ihr Haushaltbudget in Zeiten der Inflation im Griff behalten.

Pressekontakt: 

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Nordring 4
3013 Bern

Sara Stalder, Geschäftsleiterin, 078 710 27 13
Daniela Mauchle, Leiterin Recht, 031 370 24 29